Psychische Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Pflicht und echter Hebel
für wirksame Maßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen verpflichtend und gleichzeitig eine der besten Möglichkeiten, die eigenen Arbeitsbedingungen besser zu verstehen. Mit unserem datenbasierten und wissenschaftlich fundierten Ansatz machen wir sichtbar, wo Belastungen tatsächlich entstehen und wo es sich lohnt, anzusetzen.
Arbeitsschutzgesetz §5 und §6: Pflicht für jedes Unternehmen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 und §6) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten auch im Hinblick auf psychische Belastungen zu beurteilen und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten. Im Fokus stehen dabei nicht einzelne Personen, sondern die Arbeitsbedingungen im Unternehmen, zum Beispiel Arbeitsorganisation, Kommunikation oder Zusammenarbeit.
Ziel ist es, Belastungen frühzeitig zu erkennen und systematisch zu verbessern. Die Ergebnisse sowie die abgeleiteten Maßnahmen müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Für Unternehmen bedeutet das: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von Branche oder Größe verpflichtend.
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis, dass viele Unternehmen entweder noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben oder bestehende Ansätze nicht die gewünschte Orientierung bieten. Ergebnisse sind zwar vorhanden, lassen sich aber oft schwer in konkrete Maßnahmen übersetzen.
Unser Ansatz
Datenbasiert & Fokussiert
Viele Gefährdungsbeurteilungen liefern umfangreiche Ergebnisse, lassen Unternehmen aber mit der Frage zurück, wo sie eigentlich anfangen sollen. Wir gehen einen anderen Weg. Mit datenbasierten Verfahren erfassen wir nicht nur, wo Belastungen bestehen, sondern analysieren, welche Faktoren tatsächlich den größten Einfluss auf Stress und mentale Gesundheit haben.
Pragmatische Einordnung & Praxisnähe
Unsere Auswertungen basieren auf objektiven Schwellenwerten, Benchmarks und einer fundierten fachlichen Einordnung. Dadurch entsteht ein klares Bild darüber, wo Handlungsbedarf besteht und welche Themen priorisiert werden sollten. Die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen kann im Anschluss gemeinsam erfolgen, ist aber kein Muss.
Schritt für Schritt zu verlässlichen Ergebnissen
SCHRITT 1
Vorbereitung und Einordnung
Zu Beginn schaffen wir gemeinsam die strukturellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung. Dazu gehört insbesondere die Bildung eines Steuerkreises, der den Prozess begleitet und Entscheidungen trifft.
Außerdem klären wir den Ablauf und zeigen, wie eine hohe Teilnahmequote erreicht werden kann.
SCHRITT 2
Datenerhebung
Je nach Unternehmenskontext kommen unterschiedliche Formate zum Einsatz.
Bei der Befragung werden alle Mitarbeitenden anonym und DSGVO-konform einbezogen. Die Umfrage ermöglicht es, auch individuelle und kontextspezifische Belastungen sichtbar zu machen.
Alternativ oder ergänzend können Workshops eingesetzt werden. Hier werden standardisierte Themen gemeinsam mit Mitarbeitenden bearbeitet und um unternehmensspezifische Aspekte ergänzt.
SCHRITT 3
Auswertung
Die Befragungsdaten werden mithilfe datenbasierter Analysetools ausgewertet. Objektive Schwellenwerte und Benchmarks zeigen klar, wo Handlungsbedarf besteht und welche Faktoren besonders relevant für mentale Gesundheit und Bindung sind.
Bei Workshops erfolgt die Auswertung durch unsere Fachkräfte, die die Ergebnisse strukturiert aufbereiten und einordnen.
SCHRITT 4
Ergebnispräsentation und Einordnung
In der Ergebnispräsentation werden die zentralen Belastungsfelder verständlich aufbereitet und fachlich eingeordnet.
Dabei wird deutlich, wo die wichtigsten Ansatzpunkte liegen und welche Themen priorisiert werden sollten.
Auf Wunsch können im Anschluss konkrete Maßnahmen für Ihr Unternehmen entwickelt werden.
Unsere Methode ist vollkommen flexibel und lässt sich nahtlos in bestehende Prozesse in Ihrem Unternehmen integrieren.
Lassen Sie uns gemeinsam die mentale Gesundheit in Ihrem Team stärken
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie anonym ist die Befragung?
Die Befragung erfolgt vollständig anonym und DSGVO-konform. Ergebnisse werden ausschließlich in Gruppen ab 5 Personen ausgewertet, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Wie hoch muss die Teilnahmequote sein?
Je höher die Teilnahme, desto aussagekräftiger die Ergebnisse. In der Praxis hat sich eine Quote von etwa 60–70 % als sehr gut erwiesen. Wir unterstützen Sie dabei, die Teilnahme im Unternehmen gezielt zu erhöhen.
Wie lange dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Das hängt von der Unternehmensgröße und dem gewählten Vorgehen ab. In der Regel dauert der Prozess von Vorbereitung bis Ergebnispräsentation 8-10 Wochen.
Müssen wir nach der Analyse Maßnahmen umsetzen?
Ja, die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen ist Teil der gesetzlichen Anforderung. Wie diese konkret aussehen, ist jedoch individuell und kann gemeinsam entwickelt werden.
Wann lohnen sich Workshops statt einer Befragung?
Insbesondere in kleineren Teams oder offenen Unternehmenskulturen können Workshops eine sinnvolle Methode sein. Die Wahl des Formats hängt vom jeweiligen Kontext ab.