Psychische Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Pflicht und echter Hebel
für wirksame Maßnahmen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen verpflichtend und gleichzeitig eine der besten Möglichkeiten, die eigenen Arbeitsbedingungen besser zu verstehen. Mit unserem datenbasierten und wissenschaftlich fundierten Ansatz machen wir sichtbar, wo Belastungen tatsächlich entstehen und wo es sich lohnt, anzusetzen.
Arbeitsschutzgesetz §5 und §6: Pflicht für jedes Unternehmen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 und §6) sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten auch im Hinblick auf psychische Belastungen zu beurteilen und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten. Im Fokus stehen dabei nicht einzelne Personen, sondern die Arbeitsbedingungen im Unternehmen, zum Beispiel Arbeitsorganisation, Kommunikation oder Zusammenarbeit.
Ziel ist es, Belastungen frühzeitig zu erkennen und systematisch zu verbessern. Die Ergebnisse sowie die abgeleiteten Maßnahmen müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Für Unternehmen bedeutet das: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von Branche oder Größe verpflichtend.
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis, dass viele Unternehmen entweder noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben oder bestehende Ansätze nicht die gewünschte Orientierung bieten. Ergebnisse sind zwar vorhanden, lassen sich aber oft schwer in konkrete Maßnahmen übersetzen.
Unser Ansatz
Datenbasiert & Fokussiert
Viele psychische Gefährdungsbeurteilungen liefern umfangreiche Ergebnisse, lassen Unternehmen aber mit der Frage zurück, wo sie eigentlich anfangen sollen. Wir gehen einen anderen Weg. Mit datenbasierten Verfahren erfassen wir nicht nur, wo Belastungen bestehen, sondern analysieren, welche Faktoren tatsächlich den größten Einfluss auf Stress und mentale Gesundheit haben.
Pragmatische Einordnung & Praxisnähe
Unsere Auswertungen basieren auf objektiven Schwellenwerten, Benchmarks und einer fundierten fachlichen Einordnung. Dadurch entsteht ein klares Bild darüber, wo Handlungsbedarf besteht und welche Themen priorisiert werden sollten. Die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen kann im Anschluss gemeinsam erfolgen, ist aber kein Muss.
Schritt für Schritt zu verlässlichen Ergebnissen
01
Vorbereitung und Einordnung
Zu Beginn schaffen wir gemeinsam die strukturellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung. In einem gemeinsamen Kick-off besprechen wir hierzu Ablauf, Zuständigkeiten und Kommunikation. Wir beziehen alle wichtigen Beteiligten ein und planen die Befragung passend zu Ihrem Unternehmen. Dabei klären wir auch, wie eine hohe Teilnahmequote erreicht werden kann.
Bei Bedarf kann ein Steuerkreis gebildet werden: eine Gruppe aus relevanten Beteiligten, die den Prozess begleitet und Entscheidungen abstimmt.
02
DATENERHEBUNG
Im zweiten Schritt erfassen wir die Arbeitsbedingungen je Tätigkeitsbereich. Dabei geht es um Aufgaben, Abläufe, Arbeitszeiten, Zusammenarbeit und die Arbeitsumgebung. Dies kann auf zwei Arten passieren:
Mitarbeiterbefragung: Mitarbeitende beantworten anonym und DSGVO-konform einen wissenschaftlich fundierten Fragebogen zu Belastungen und Ressourcen.
Analyseworkshops: Mitarbeitende betrachten ihre Arbeitsbedingungen gemeinsam anhand eines wissenschaftlich fundierten Fragebogens und ergänzen Erfahrungen aus ihrem Arbeitsalltag.
Beide Verfahren können an Ihr Unternehmen angepasst und kombiniert werden.
03
Auswertung
Die Befragungsdaten werden mithilfe datenbasierter Analysetools ausgewertet. Objektive Schwellenwerte und Benchmarks zeigen klar, wo Handlungsbedarf besteht und welche Faktoren besonders relevant für mentale Gesundheit und Bindung sind.
Bei Workshops erfolgt die Auswertung durch unsere Fachkräfte, die die Ergebnisse strukturiert aufbereiten und einordnen.
04
ERGEBNISPRÄSENTATION UND EINORDNUNG
In der Ergebnispräsentation werden die zentralen Belastungsfelder verständlich aufbereitet und fachlich eingeordnet.
Dabei wird deutlich, wo die wichtigsten Ansatzpunkte liegen und welche Themen priorisiert werden sollten.
Auf Wunsch können im Anschluss konkrete Maßnahmen für Ihr Unternehmen entwickelt werden.
Unsere Methode ist vollkommen flexibel und lässt sich nahtlos in bestehende Prozesse in Ihrem Unternehmen integrieren.
Welchen Nutzen eine Gb Psych mit dem MindBureau bringt
Rechtssichere Erhebung und Dokumentation aller Prozessschritte
Durch Wissen über Belastungen und passende Maßnahmen können Fehlzeiten reduziert und Produktivität gesteigert werden
Bestehende Ressourcen werden gestärkt und die Arbeitsqualität sowie die Bindung ans Unternehmen gesteigert
Langfristige Betreuung durch den Prozess, wir begleiten Sie von der Analyse über die Entwicklung und Umsetzung passender Maßnahmen bis zur Wirksamkeitsüberprüfung
Zu unseren Ergebnissen der GB Psych erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen
Zusammenarbeit mit der ZIDA Arbeitsmedizin
Unterstützung durch passende Schutzmaßnahmen von uns entwickelt wie Vorträgen oder einem Employee Assistance Program (EAP)
Alle unsere Leistungen im GB Psych Prozess sind einzeln oder in Kombination buchbar
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Lassen Sie uns gemeinsam die mentale Gesundheit in Ihrem Unternehmen stärken
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie anonym ist die Befragung der psychischen Gefährdungsbeurteilung?
Die Befragung erfolgt vollständig anonym und DSGVO-konform. Ergebnisse werden ausschließlich in Gruppen ab 5 Personen ausgewertet, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Wie hoch muss die Teilnahmequote bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung sein?
Je höher die Teilnahme bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung, desto aussagekräftiger die Ergebnisse. In der Praxis hat sich eine Quote von etwa 60–70 % als sehr gut erwiesen. Wir unterstützen Sie dabei, die Teilnahme im Unternehmen gezielt zu erhöhen.
Wie lange dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Das hängt von der Unternehmensgröße und dem gewählten Vorgehen ab. In der Regel dauert der Prozess von Vorbereitung bis Ergebnispräsentation 8-10 Wochen.
Müssen wir nach der Analyse der psychischen Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen umsetzen?
Ja, die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen nach der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der gesetzlichen Anforderung. Wie diese konkret aussehen, ist jedoch individuell und kann gemeinsam entwickelt werden.
Wann lohnen sich Workshops statt einer Befragung bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung?
Insbesondere in kleineren Teams oder offenen Unternehmenskulturen können Workshops eine sinnvolle Methode sein. Die Wahl des Formats hängt vom jeweiligen Kontext ab.
Ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja, eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gesetzlich verpflichtend. Psychische Belastungen müssen explizit Teil der Gefährdungsbeurteilung sein.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung durchgeführt werden?
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keinen festen Zeitpunkt für eine Wiederholung der psychischen Gefährdungsbeurteilung fest. Das Arbeitsschutzgesetz fordert allerdings, dass die Beurteilung regelmäßig wiederholt wird. Wir beraten Sie gerne individuell, wann und wie eine erneute Befragung Sinn macht.